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SEPA-Versionen von TAIFUN erschienen

2014 wird in vielen Ländern Europas der SEPA-Zahlungsverkehr zur Pflicht. Die gute Nachricht: TAIFUN Rechnungswesen und TAIFUN Zahlungsverkehr sind bereits jetzt SEPA-fähig.

Ab 04.11.2013 wird an alle Pflegekunden, die TAIFUN Zahlungsverkehr einsetzen, ein Update verschickt. Sie erhalten eine neue Version des Moduls und eine neue Version des jeweiligen Hauptprogramms TAIFUN Handwerk / Handel / openBusiness.

Pflegekunden, die TAIFUN Rechnungswesen einsetzen, erhalten voraussichtlich ab 18.11.2013 ein Update.

Mit den neuen Programmversionen können Sie Überweisungen und Lastschriften im SEPA-Format ausgeben und sind damit bestens gerüstet, wenn der Standard ab 01.02.2014 verbindlich wird.

Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Umwandlung der von Ihnen gespeicherten Bankverbindungen, bestehend aus Kontonummer und Bankleitzahl, ins neue IBAN-Format. Wir stellen Ihnen mit dem Update Funktionen zur Verfügung, die die Umwandlung automatisch vornehmen bzw. Hinweise ausgeben, falls eine Umrechnung nicht möglich ist.

Sie nutzen weder TAIFUN Zahlungsverkehr noch TAIFUN Rechnungswesen, möchten ihre alten Bankverbindungen aber trotzdem gerne umrechnen lassen? Um sie zum Beispiel in eine externe FiBu exportieren zu können? Kein Problem - das Modul TAIFUN Zahlungsverkehr ist preisgünstig und bietet Ihnen noch eine Reihe weiterer Vorteile. Informieren Sie sich hier!

Auch ein Serienbrief zur Benachrichtigung Ihrer Kunden, mit denen Sie das Lastschriftverfahren vereinbart haben, ist in den neuen Programmversionen vorhanden. Damit können Sie Ihre Kunden über die SEPA-Umstellung in Ihrem Hause informieren und ihnen Mandatsreferenz und Gläubiger-ID mitteilen.

In der neuen Version von TAIFUN Rechnungswesen sind daneben die Vorschriften zur E-Bilanz umgesetzt. Die Bilanz (einschließlich GuV) wird gemäß den für die E-Bilanz geltenden taxonomischen Regeln erstellt und kann elektronisch ans Finanzamt übertragen werden. Dabei werden die Daten auf Plausibilität geprüft. Ab 2014 wird die E-Bilanz zur Pflicht.

Kunden, die keinen Pflegevertrag haben, erhalten Informationen zu den Update-Preisen unter (05 11) 9 43 88-0.

SEPA-Versionen von TAIFUN erschienen

2014 wird in vielen Ländern Europas der SEPA-Zahlungsverkehr zur Pflicht. Die gute Nachricht: TAIFUN Rechnungswesen und TAIFUN Zahlungsverkehr sind bereits jetzt SEPA-fähig.

Ab 04.11.2013 wird an alle Pflegekunden, die TAIFUN Zahlungsverkehr einsetzen, ein Update verschickt. Sie erhalten eine neue Version des Moduls und eine neue Version des jeweiligen Hauptprogramms TAIFUN Handwerk / Handel / openBusiness.

Pflegekunden, die TAIFUN Rechnungswesen einsetzen, erhalten voraussichtlich ab 18.11.2013 ein Update.

Mit den neuen Programmversionen können Sie Überweisungen und Lastschriften im SEPA-Format ausgeben und sind damit bestens gerüstet, wenn der Standard ab 01.02.2014 verbindlich wird.

Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Umwandlung der von Ihnen gespeicherten Bankverbindungen, bestehend aus Kontonummer und Bankleitzahl, ins neue IBAN-Format. Wir stellen Ihnen mit dem Update Funktionen zur Verfügung, die die Umwandlung automatisch vornehmen bzw. Hinweise ausgeben, falls eine Umrechnung nicht möglich ist.

Sie nutzen weder TAIFUN Zahlungsverkehr noch TAIFUN Rechnungswesen, möchten ihre alten Bankverbindungen aber trotzdem gerne umrechnen lassen? Um sie zum Beispiel in eine externe FiBu exportieren zu können? Kein Problem - das Modul TAIFUN Zahlungsverkehr ist preisgünstig und bietet Ihnen noch eine Reihe weiterer Vorteile. Informieren Sie sich hier!

Auch ein Serienbrief zur Benachrichtigung Ihrer Kunden, mit denen Sie das Lastschriftverfahren vereinbart haben, ist in den neuen Programmversionen vorhanden. Damit können Sie Ihre Kunden über die SEPA-Umstellung in Ihrem Hause informieren und ihnen Mandatsreferenz und Gläubiger-ID mitteilen.

In der neuen Version von TAIFUN Rechnungswesen sind daneben die Vorschriften zur E-Bilanz umgesetzt. Die Bilanz (einschließlich GuV) wird gemäß den für die E-Bilanz geltenden taxonomischen Regeln erstellt und kann elektronisch ans Finanzamt übertragen werden. Dabei werden die Daten auf Plausibilität geprüft. Ab 2014 wird die E-Bilanz zur Pflicht.

Kunden, die keinen Pflegevertrag haben, erhalten Informationen zu den Update-Preisen unter (05 11) 9 43 88-0.