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Neues Update verfügbar: IDEA-Export nach GoBD

Bereits seit 2015 ist die digitale Archivierung von Geschäftsunterlagen durch die GoBD geregelt. Gemeint sind dabei alle steuerrelevanten Daten aus der Software, sog. Haupt- und Nebensystemen, mit der Sie Angebote, Aufträge und Rechnungen generieren. Ab 2017 ändern sich nun auch die Vorgaben für alle Kassensysteme.

Dann endet die Übergangsfrist für Kassensysteme und auch sie müssen GoBD-konform sein. Das bedeutet, dass Sie z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung alle Kassendaten im sogenannten IDEA-Format zur Verfügung stellen müssen. Mit dem neuen TAIFUN-Update erfüllen Sie schon jetzt Ihre gesetzlichen Pflichten und brauchen sich um nichts mehr kümmern!

Das Update ist für TAIFUN Handel, Handwerk und openBusiness verfügbar. Zum Installieren wählen Sie im TAIFUN den Menüpunkt „Hilfe/Auf Updates prüfen“. Der Download startet automatisch. Schon können Sie die Daten im IDEA-Format direkt aus Ihrem TAIFUN exportieren und auf einen beliebigen Datenträger speichern (CD, USB-Stick).

Auch das Führen von Kassenbüchern z. B. per Excel-Tabelle ist dann nicht mehr zulässig! Verwenden Sie dafür einfach unser TAIFUN Kassenbuch, das sich schnell und einfach in Ihr TAIFUN-Hauptprogramm integrieren lässt.

Hintergrund

Die GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) – sind seit 2015 gültig. Hierin sind der elektronische Austausch von Unterlagen sowie die Aufbewahrungspflichten zu digitaler Buchhaltung und sonstigen Geschäftsvorfällen geregelt.

Das Bundesministerium der Finanzen hat in den GoBD die bisher gültigen Grundsätze GdPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) zusammengefasst.

Weitere Neuerungen in diesem Update

  • Lagerumbuchung als eigene Belegart
    Ab sofort können Sie per Mausklick zwischen zwei Lägern umbuchen. Die Belege können sogar unterschrieben werden – getrennt für Quell- und Ziellager.
  • Priorität in Aufträgen
    Kennzeichnen Sie Aufträge nach Priorität: Von Niedrig, Normal und Hoch bis Kritisch. In der Auftragsdisposition ist die Kennzeichnung ebenfalls sichtbar und jederzeit änderbar.
  • Artikel-Kataloge für Volltextsuche openSearch wählen
    Entscheiden Sie mit einem Klick, welche Kataloge für die Volltextsuche verwendet werden sollen.

 

Neues Update verfügbar: IDEA-Export nach GoBD

Bereits seit 2015 ist die digitale Archivierung von Geschäftsunterlagen durch die GoBD geregelt. Gemeint sind dabei alle steuerrelevanten Daten aus der Software, sog. Haupt- und Nebensystemen, mit der Sie Angebote, Aufträge und Rechnungen generieren. Ab 2017 ändern sich nun auch die Vorgaben für alle Kassensysteme.

Dann endet die Übergangsfrist für Kassensysteme und auch sie müssen GoBD-konform sein. Das bedeutet, dass Sie z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung alle Kassendaten im sogenannten IDEA-Format zur Verfügung stellen müssen. Mit dem neuen TAIFUN-Update erfüllen Sie schon jetzt Ihre gesetzlichen Pflichten und brauchen sich um nichts mehr kümmern!

Das Update ist für TAIFUN Handel, Handwerk und openBusiness verfügbar. Zum Installieren wählen Sie im TAIFUN den Menüpunkt „Hilfe/Auf Updates prüfen“. Der Download startet automatisch. Schon können Sie die Daten im IDEA-Format direkt aus Ihrem TAIFUN exportieren und auf einen beliebigen Datenträger speichern (CD, USB-Stick).

Auch das Führen von Kassenbüchern z. B. per Excel-Tabelle ist dann nicht mehr zulässig! Verwenden Sie dafür einfach unser TAIFUN Kassenbuch, das sich schnell und einfach in Ihr TAIFUN-Hauptprogramm integrieren lässt.

Hintergrund

Die GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) – sind seit 2015 gültig. Hierin sind der elektronische Austausch von Unterlagen sowie die Aufbewahrungspflichten zu digitaler Buchhaltung und sonstigen Geschäftsvorfällen geregelt.

Das Bundesministerium der Finanzen hat in den GoBD die bisher gültigen Grundsätze GdPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) zusammengefasst.

Weitere Neuerungen in diesem Update

  • Lagerumbuchung als eigene Belegart
    Ab sofort können Sie per Mausklick zwischen zwei Lägern umbuchen. Die Belege können sogar unterschrieben werden – getrennt für Quell- und Ziellager.
  • Priorität in Aufträgen
    Kennzeichnen Sie Aufträge nach Priorität: Von Niedrig, Normal und Hoch bis Kritisch. In der Auftragsdisposition ist die Kennzeichnung ebenfalls sichtbar und jederzeit änderbar.
  • Artikel-Kataloge für Volltextsuche openSearch wählen
    Entscheiden Sie mit einem Klick, welche Kataloge für die Volltextsuche verwendet werden sollen.