TAIFUN-Blog

Mai

GOBD - Was ist das überhaupt?

Seit Januar 2015 und nach Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gelten für alle Unternehmen in Deutschland die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen elektronischer Form, sowie Datenzugriff" (kurz GoBD).

Das müssen Sie 2017 tun

Die Anforderungen der GoBD beziehen sich also auf die Aufbewahrungspflicht von elektronischen Dokumenten, um eine Nachvollziehbarkeit steuerrelevanter Buchungen zu geben. Ebenso wie eine Unveränderbarkeit von Buchungen und Aufzeichnungen und die zeitgerechte Erfassung und Ordnung von Grundaufzeichnungen.

Auch Ihr Unternehmen sollte auf die neue GoBD achten!

Tipps & Hinweise

  • Neben einer programmtechnischen Verfahrensdokumentation benötigen Sie auch eine eigene Verfahrensdokumentation, die Ihr eingesetztes IT-System beschreibt. Hier müssen die Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen erläutert werden, die Sie zum Schutz gegen Fälschung und Datenverlust getroffen haben. Zudem sind Sie verpflichtet elektronische Daten und Dokumente, wie unter anderem Frachtbriefe, Zollausfuhrgenehmigungen und Kalkulationsunterlagen aufzubewahren. Ein- und Ausgangsbriefe, Bilanzen und Personalakten usw. gilt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.
  • Rechnungen die per Email empfangen werden, dürfen nicht ausgedruckt und als Originalbeleg behandelt werden. Der originale Anhang muss archiviert werden, da ansonsten die Vorsteuer nicht abgezogen werden darf. Mit Outlook reicht dies leider nicht, sondern Sie benötigen ein Programm wie TAIFUN MailServer.
  • Ergänzend dazu, muss im Rechnungswesen die Verarbeitung von Buchungen bis zum Ende des Folgemonats erfolgen. Eingangsrechnungen und der Buchungslauf, wie z.B. Waren- und Kostenrechnungen, im TAIFUN Handwerk oder TAIFUN openBusiness müssen innerhalb von 8 Tagen kreditorisch aufgenommen werden. Innerhalb von 10 Tagen dagegen müssen Belege zu unbaren Geschäftsvorfällen erfasst werden.
  • Die buchungstechnische Erfassung unter Einsatz eines IT-Systems im TAIFUN Rechnungswesen und deren Unveränderbarkeit hat bis zum Ablauf des Folgemonats zu erfolgen.

Wir weisen darauf hin, sich an diese Vorgaben zu halten, um eventuelle hohe Bußgelder bei Missachtung zu vermeiden. Zu diesem Thema empfehlen wir, dass Sie unbedingt Ihren Steuerberater ansprechen, um keine wichtigen Informationen zu verpassen.

Weitere wichtige Tipps und Hinweise zum Thema GoBD finden Sie in unserer Konformitätserklärung.

TAIFUN Produkte sind GOBD-konform

Die TAIFUN Software GmbH hat eine sog. Konformitätserklärung abgegeben.

Wir versichern damit, dass die neueste Fassung (Programmversionen Stand 2016) der Produktgruppen TAIFUN Rechnungswesen, TAIFUN Handwerk, TAIFUN openBusiness, TAIFUN Kassenbuch, TAIFUN Barverkauf sowie alle weiteren Module, die steuerrelevante Daten aufzeichnen, GoBD-konform sind.

Das bedeutet also, dass eine programmseitige Verfahrensdokumentation vorliegt und die elektronische Aufzeichnung aller steuerrelevanten Daten, die Unveränderbarkeit der Daten sowie eine rechtssichere Archivierung garantiert sind.

Mai

GOBD - Was ist das überhaupt?

Seit Januar 2015 und nach Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gelten für alle Unternehmen in Deutschland die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen elektronischer Form, sowie Datenzugriff" (kurz GoBD).

Das müssen Sie 2017 tun

Die Anforderungen der GoBD beziehen sich also auf die Aufbewahrungspflicht von elektronischen Dokumenten, um eine Nachvollziehbarkeit steuerrelevanter Buchungen zu geben. Ebenso wie eine Unveränderbarkeit von Buchungen und Aufzeichnungen und die zeitgerechte Erfassung und Ordnung von Grundaufzeichnungen.

Auch Ihr Unternehmen sollte auf die neue GoBD achten!

Tipps & Hinweise

  • Neben einer programmtechnischen Verfahrensdokumentation benötigen Sie auch eine eigene Verfahrensdokumentation, die Ihr eingesetztes IT-System beschreibt. Hier müssen die Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen erläutert werden, die Sie zum Schutz gegen Fälschung und Datenverlust getroffen haben. Zudem sind Sie verpflichtet elektronische Daten und Dokumente, wie unter anderem Frachtbriefe, Zollausfuhrgenehmigungen und Kalkulationsunterlagen aufzubewahren. Ein- und Ausgangsbriefe, Bilanzen und Personalakten usw. gilt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.
  • Rechnungen die per Email empfangen werden, dürfen nicht ausgedruckt und als Originalbeleg behandelt werden. Der originale Anhang muss archiviert werden, da ansonsten die Vorsteuer nicht abgezogen werden darf. Mit Outlook reicht dies leider nicht, sondern Sie benötigen ein Programm wie TAIFUN MailServer.
  • Ergänzend dazu, muss im Rechnungswesen die Verarbeitung von Buchungen bis zum Ende des Folgemonats erfolgen. Eingangsrechnungen und der Buchungslauf, wie z.B. Waren- und Kostenrechnungen, im TAIFUN Handwerk oder TAIFUN openBusiness müssen innerhalb von 8 Tagen kreditorisch aufgenommen werden. Innerhalb von 10 Tagen dagegen müssen Belege zu unbaren Geschäftsvorfällen erfasst werden.
  • Die buchungstechnische Erfassung unter Einsatz eines IT-Systems im TAIFUN Rechnungswesen und deren Unveränderbarkeit hat bis zum Ablauf des Folgemonats zu erfolgen.

Wir weisen darauf hin, sich an diese Vorgaben zu halten, um eventuelle hohe Bußgelder bei Missachtung zu vermeiden. Zu diesem Thema empfehlen wir, dass Sie unbedingt Ihren Steuerberater ansprechen, um keine wichtigen Informationen zu verpassen.

Weitere wichtige Tipps und Hinweise zum Thema GoBD finden Sie in unserer Konformitätserklärung.

TAIFUN Produkte sind GOBD-konform

Die TAIFUN Software GmbH hat eine sog. Konformitätserklärung abgegeben.

Wir versichern damit, dass die neueste Fassung (Programmversionen Stand 2016) der Produktgruppen TAIFUN Rechnungswesen, TAIFUN Handwerk, TAIFUN openBusiness, TAIFUN Kassenbuch, TAIFUN Barverkauf sowie alle weiteren Module, die steuerrelevante Daten aufzeichnen, GoBD-konform sind.

Das bedeutet also, dass eine programmseitige Verfahrensdokumentation vorliegt und die elektronische Aufzeichnung aller steuerrelevanten Daten, die Unveränderbarkeit der Daten sowie eine rechtssichere Archivierung garantiert sind.

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